Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.